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   LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10 (041)   

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https://dejure.org/2010,35251
LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10 (041) (https://dejure.org/2010,35251)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 21.09.2010 - 6 S 113/10 (041) (https://dejure.org/2010,35251)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 21. September 2010 - 6 S 113/10 (041) (https://dejure.org/2010,35251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 WEG; Art. 14 GG
    Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile von 33,43% auf 41,68% erhöhen; Zulässigkeit des Kaufs einer weiteren Wohnung durch einen Wohnungseigentümer und Erhöhung seiner Miteigentumsanteile; Zulässigkeit der Versagung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile von 33,43% auf 41,68% erhöhen; Zulässigkeit des Kaufs einer weiteren Wohnung durch einen Wohnungseigentümer und Erhöhung seiner Miteigentumsanteile; Zulässigkeit der Versagung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 2; GG Art. 14
    Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile von 33,43% auf 41,68% erhöhen; Zulässigkeit des Kaufs einer weiteren Wohnung durch einen Wohnungseigentümer und Erhöhung seiner Miteigentumsanteile; Zulässigkeit der Versagung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Verweigerung der Veräußerungszustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
    Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn wichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005, 20 W 493/04, 1. Leitsatz).

    Die Kammer hat das Interesse der Klägerin an der Anfechtung der Beschlüsse hinsichtlich der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung Nr. 2 mit etwas über 20 % des Kaufpreises (22.000 EUR) mit 5000 EUR bemessen im Einklang mit der Rechtsprechung, die in diesen Fällen 10 bis 20 % des Kaufpreises ansetzt ( KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2007; 11 W 15/06 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.2005, 3 W 142/05 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005, 20 W 493/04 ).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
    Ist die Gültigkeit des Zweitbeschlusses noch in der Schwebe, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses fort (Bay. OLG, Beschluss vom 24.01.2001, Az: 2 ZBR 112/00; BGH NJW 1989, 1087/1088 [BGH 01.12.1988 - V ZB 6/88] ).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
    Die Kammer hat das Interesse der Klägerin an der Anfechtung der Beschlüsse hinsichtlich der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung Nr. 2 mit etwas über 20 % des Kaufpreises (22.000 EUR) mit 5000 EUR bemessen im Einklang mit der Rechtsprechung, die in diesen Fällen 10 bis 20 % des Kaufpreises ansetzt ( KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2007; 11 W 15/06 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.2005, 3 W 142/05 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005, 20 W 493/04 ).
  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
    Die Kammer hat das Interesse der Klägerin an der Anfechtung der Beschlüsse hinsichtlich der Versagung der Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung Nr. 2 mit etwas über 20 % des Kaufpreises (22.000 EUR) mit 5000 EUR bemessen im Einklang mit der Rechtsprechung, die in diesen Fällen 10 bis 20 % des Kaufpreises ansetzt ( KG Berlin, Beschluss vom 12.01.2007; 11 W 15/06 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.2005, 3 W 142/05 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005, 20 W 493/04 ).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
    Die Ablehnung eines wichtigen Grundes hat zur Folge, dass die streitgegenständlichen Beschlüsse nichtig sind (vgl. Bärmann, WEG-Kom., 10. Aufl. § 12, Randnr. 47, § 23 Randnr. 132; OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.1992, 15 W 199/92 ; BayObLGZ 1980, 29).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
    Ist die Gültigkeit des Zweitbeschlusses noch in der Schwebe, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Erstbeschlusses fort (Bay. OLG, Beschluss vom 24.01.2001, Az: 2 ZBR 112/00; BGH NJW 1989, 1087/1088 [BGH 01.12.1988 - V ZB 6/88] ).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10
    Die Ablehnung eines wichtigen Grundes hat zur Folge, dass die streitgegenständlichen Beschlüsse nichtig sind (vgl. Bärmann, WEG-Kom., 10. Aufl. § 12, Randnr. 47, § 23 Randnr. 132; OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.1992, 15 W 199/92 ; BayObLGZ 1980, 29).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Überwiegend wird angenommen, er sei gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig (BayObLG, NZM 2003, 481, 482; OLG Köln, NZM 2010, 557, 558; LG Braunschweig, ZMR 2011, 158 f.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 23 Rn. 132; Elzer in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 106; Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 51).
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